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Segelanweisungen
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Studentische
Seglergemeinschaften |
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1.
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Allgemeine Anweisungen |
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1.1
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Die
Wettfahrten werden nach den WR der ISAF, den Ordnungsvorschriften des
DSV, den von der ISAF oder dem technischen Ausschuß des DSV genehmigten
Klassenregeln der jeweiligen Klasse, der Ausschreibung und den Segelanweisungen
gesegelt.
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1.2
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Im Falle von Abweichungen gelten die Bekanntmachungen der Wettfahrtleitung. |
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1.3
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Alle teilnehmenden Boote müssen gültige Meßbriefe oder bestätigte Kopien bereithalten (Ergänzung WR 78). Für die Einteilung nach Yardstick gilt ausschließlich die Bodenseeyardsticktabelle 2001. Für Boote, die dort nicht aufgeführt sind, kann der Wettfahrtausschuß nach billigem Ermessen eine Yardstickzahl festlegen. Vor der Festlegung soll ein weiterer Steuermann, der in der gleichen Wertungsgruppe startet, gehört werden. |
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1.4
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Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer, bzw. eine am Rumpf deutlich angebrachte Unterscheidungsnummer dürfen geführt werden. Zulassungsnummern gelten nicht als Unterscheidungsnummern. Boote, die unterschiedliche Segelnummern in Groß- und Vorsegeln führen, müssen dies gesondert und schriftlich unter Angabe aller Segelnummern an die Wettfahrtleitung melden. Dies gilt nicht für Boote, die mit Unterscheidungsnummern am Rumpf gemeldet werden. Boote, die weder über eine Segel-, noch eine Unterscheidungsnummer verfügen, erhalten von der Wettfahrtleitung Zahlenwimpel, die deutlich sichtbar am Achterstag - falls nicht möglich an der Großbaumnock - zu führen sind. WR 77 findet keine Anwendung. |
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1.5
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Alle teilnehmenden Boote erhalten ein gelbes Band (für Startgruppe 1) bzw. ein rot-weißes Band (für Startgruppen 2 und 3), das während der gesamten Veranstaltung deutlich sichtbar am Achterstag - falls nicht möglich: an einer anderen gut sichtbaren Stelle des stehenden Gutes - zu führen ist. |
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1.6
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Nichtbeachtung der Anweisungen 1.4 und 1.5 gelten als Verstöße gegen WR 2! |
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1.7
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Steuerleute müssen Mitglied eines von ihrem nationalen Verband anerkannten Segelclubs sein und die ISAF-Zulassung gem. WR Anhang 2 besitzen. |
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1.8
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Steuerleute müssen im Besitz eines vom DSV oder ihrem nationalen Verband für das Gewässer vorgeschriebenen Führerscheins sein (Ergänzung WR 46 und 75). |
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1.9
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Steuermannswechsel ist nicht erlaubt. Mannschaftswechsel muß vorher vom Wettfahrtleiter genehmigt werden. |
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1.10
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Es
gilt Kategorie C für Werbung gem. WR Anhang 1.
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1.11
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Ein
Boot darf während der Wettfahrt weder senden noch telefonieren, noch
spezielle Funkmitteilungen erhalten. Handys müssen während der
Wettfahrt ausgeschaltet sein.
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| 1.12 | Boote der Wettfahrtleitung sind mit gelben Flaggen gekennzeichnet. |
| 2. |
Sicherheitsbestimmungen
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| 2.1 |
Jeder Steuermann ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste an Leben oder Eigentum, persönlichen Schaden oder Schäden an Eigentum, die durch die Teilnahme an der Regatta verursacht werden oder sich ergeben. (Ergänzung WR 4) |
| 2.2 |
Setzen
der Flagge Y" im Hafen oder auf einem Schiff der Wettfahrtleitung
bedeutet: Alle Segler müssen Schwimmwesten anlegen, solange dieses
Signal steht. Trockenanzüge gelten nicht als Schwimmwesten. Außerdem
sind bei Starkwindwarnung oder Sturmwarnung (40 bzw. 90 Blitze pro Minute)
Schwimmwesten anzulegen. Nichttragen von Schwimmwesten kann zur Disqualifikation
führen (Ergänzung WR 1.2 und 40). Der Wettfahrtausschuß
behält sich vor, ihm ungeeignet erscheinende Schwimmwesten zu verbieten.
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| 2.3 |
Sturmwarnung (90 Blitze pro Minute) bedeutet in jedem Fall, auch ohne entsprechende Signale auf einem Schiff der Wettfahrtleitung, Abbruch der Wettfahrt. Alle Boote haben unverzüglich den nächsten Hafen anzulaufen. |
| 2.4 |
Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muß dies unverzüglich der Wettfahrtleitung oder dem Wettfahrtbüro bekanntgeben. Nichtbeachtung führt zum Ausschluß aus der Regatta. |
| 3. |
Bekanntmachung
an die Teilnehmer
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| 3.1 |
Bekanntmachungen
der Wettfahrtleitung erfolgen durch Aushang im Festzelt.
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| 4. |
Start |
| 4.1 |
Zur Startkontrolle haben alle Yachten vor ihrem Ankündigungssignal das Startschiff an der Steuerbordseite von Lee nach Luv zu passieren. |
| 4.2 |
Die Startlinie wird gebildet von zwei Bojen. (Siehe Bahnskizzen in der Anlage zu diesen Segelanweisungen). Das Startschiff ist lediglich Kontrollschiff und ggf. als Hindernis zu betrachten. |
| 4.3 |
4.3
Yachten, die nicht 10 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden
als nicht gestartet gewertet.
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| 5. |
Startsignale
(T=Startzeit) (Siehe Anlage zu diesen Segelanweisungen)
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| 5.1 |
T
minus 5 Minuten - Ankündigungssignal |
| 5.2 | Es
wird in drei Startgruppen gestartet: |
| 6. |
Startverschärfungen |
| 6.1 |
Die I-Flaggen-Regel gilt vom ersten Start an (Ergänzung WR 30.1). Dies wird angekündigt durch Setzen der Flagge I" als Vorbereitungssignal. Die Flagge I" wird zu Beginn der Verbotszeit, daß heißt 1 Minute vor dem Start, mit einem akustischen Signal niedergeholt. |
| 6.2 |
Die Wettfahrtleitung behält sich vor, vor jedem Start WR 30.2 (Z-Flagge, 20%-Regel) oder WR 30.3 (Schwarze-Flaggen-Regel) in Kraft zu setzen. |
| 6.3 |
Allgemeiner
Rückruf
Dieser wird durch das Setzen des 1. Hilfsstanders und zwei akustische Signale signalisiert. |
| 7. |
Bahnen
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| 7.1 |
Regattabahn
Up-and-down-Kurse im Seegebiet vor dem Yacht-Hafen Meichle & Mohr. Die Bahnen sind durch die Bahnskizzen in der Anlage zu diesen Segelanweisungen schematisch dargestellt. Die Bahnmarken sind in der auf der Skizze gezeigten Reihenfolge zu runden. Sämtliche Bahnmarken bleiben an Backbord, gesegelt wird gegen den Uhrzeigersinn.
Folgende Bahnen können gesegelt werden: |
| 7.2 | Wird
Flagge S" auf oder in der Nähe einer Bahnmarke gezeigt,
so ist nach Runden dieser Bahnmarke ins Ziel zu gehen, wobei die landseitige
Begrenzung der Ziellinie (siehe Pkt. 9.1.) an Steuerbord zu bleiben hat
(d.h. die Ziellinie ist immer von Ost nach West zu durchsegeln). Bahnabkürzungen
können auch nur eine Startgruppe oder Wertungsgruppe betreffen; dann
wird zusätzlich eine Tafel mit der Bezeichnung der betreffenden Startgruppe
oder Wertungsgruppe gezeigt. |
| 8. |
Bahnänderung
nach dem Start
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| 8.1 |
Kurskorrekturen
Bei Winddrehungen können Kurskorrekturen nach Ermessen der Wettfahrtleitung durchgeführt werden. Sie sind den Teilnehmern deutlich und unmißverständlich anzuzeigen (Abänderung WR 33). |
| 9 |
Ziel
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| 9.1 |
Ziellinie Die Ziellinie wird gebildet durch die seeseitige Verlängerung der Spitzen zweier Dreiecke "in Linie" die etwa 50 bis 100 m östlich der Hafeneinfahrt Meichle & Mohr am Ufer stehen. Die gelbe "Zielboje" bildet lediglich die seeseitige Begrenzung der Ziellinie. Die beiden roten Bojen unter Land gelten als Bahnmarken und sind an Steuerbord zu lassen. Sie befinden sich etwa auf der 3m-Linie und sollen vornehmlich ein Auflaufen vor der Ziellinie in Ufernähe verhindern. Bei Bahnabkürzungen kann auch eine durch eine Bahnmarke und dem Mast auf dem Zielschiff gebildete Ziellinie gelten. Wenn ein Zielschiff auf Position liegt, setzt es die Flagge Blau". |
| 9.2 |
Ein
akustisches Signal, das von der Zeitnahme bei der Landmarke über
eine Yacht gegeben wird, die die Ziellinie passiert, bedeutet: Die Yacht,
die die Ziellinie passiert hat, wurde gezeitet. Nach Zieldurchgang darf
die Linie in keiner Richtung nochmals durchfahren werden. Bei Bahnabkürzung
gilt 9.2 analog für eine mit einem Zielschiff gebildete Ziellinie.
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| 9.3 |
Ansetzung einer neuen Wettfahrt Sollte bei günstigen Windbedingungen eine Wettfahrt unmittelbar im Anschluß an die vorausgegangene Wettfahrt angesetzt werden, so wird dies durch Flagge L" (Kommen Sie in Rufweite) und durch Zuruf bekanntgegeben. |
| 10. |
Abbruch
der Wettfahrt
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| 10.1 |
Abbruchsignal Wird die Wettfahrt abgebrochen, erfolgen gleichzeitig mit Setzen der Flagge N" drei Schüsse. |
| 10.2 |
Abbruchsignal
N" mit H" gesetzt bedeutet: Fahren Sie in den Hafen,
weitere Signale an Land.
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| 10.3 |
Abbruchsignal
N" mit A" gesetzt bedeutet: Heute keine Wettfahrt
mehr.
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| 11. |
Strafen
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| 11.1 |
Ein
Boot, das eine Strafdrehung nach WR 44.1, 44.2, oder 31.2, ausgeführt
hat, muß dies innerhalb der Protestfrist schriftlich im Wettfahrtbüro
melden. Nicht gemeldete Strafen gelten als nicht durchgeführt.
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| 11.2 |
Strafen
nach WR 44.3 sind nicht vorgesehen.
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| 12. |
Proteste
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| 12.1 |
Als
Protestflagge gilt nur die Flagge B" oder eine rote Flagge,
die beim Zieldurchgang der Wettfahrtleitung zu zeigen ist. Der Protestgegner
ist unverzüglich durch Zeigen der roten Flagge und den Ruf "Protest"
zu informieren (WR 61.1a).
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| 12.2 | In Abänderung von WR 61.1(a) müssen auch Boote unter 6 m Rumpflänge eine Protestflagge zeigen. |
| 12.3 |
Proteste
sind schriftlich auf den im Wettfahrtbüro erhältlichen Formularen
abzufassen und dort innerhalb von 60 Minuten nach Zieldurchgang des letzten
Bootes einzureichen. Sollte im Anschluß an eine Wettfahrt eine weitere
gesegelt werden, so rechnet die Protestfrist ab der letzten Wettfahrt
des Tages.
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| 12.4 |
Proteste
werden, wenn möglich, in der Reihenfolge des Eingangs verhandelt.
Beginn und Reihenfolge werden durch Aushang an der Tafel im Festzelt bekanntgegeben.
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| 12.5 |
Protestparteien
und Zeugen haben sich zu der dort angegebenen Zeit im Verhandlungsraum
einzufinden.
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| 13. |
Zeitlimit
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| 13.1 |
Die
Maximalzeit für einen Lauf entspricht 150% der gesegelten Zeit des
erstangekommenen Bootes, berechnet nach dem Boot mit der höchsten
Yardstick-Zahl. (Abänderung von WR 35)
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| 14. |
Ende
der Wettfahrt
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| 14.1 |
Akustisches
Signal. (Drei Schüsse oder drei lange Huptöne)
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| 15. |
Wertung
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| 15.1 |
Die
Wertung erfolgt gem. WR Anhang A, low-point-Wertungssystem. Yachten und
Jollen nach Yardstick, Klassenbildung ab 5 Startern möglich.
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| 15.2 |
Es
sind drei Wettfahrten ohne Streicher vorgesehen!
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| 15.3 |
Vereinsmeisterschaft StSG: Yachten
(nach berechneter Zeit)
Vereinsmeister
StSG Jollen berechnet nach Yardstick.
Vereinsmeister StSG Yachten berechnet nach Yardstick.
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Segelanweisungen
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Stand:
13.09.2002
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